HINWEISGEBERSYSTEM
Hinweisgeber sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder in deren Vorfeld Informationen über Verstöße an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Der persönliche Anwendungsbereich entspricht dem europäischen Arbeitnehmerbegriff und umfasst alle Personen, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben können. Auch Personengruppen, wie z. B. Praktikanten, Freiwillige und Organmitglieder unterfallen dem persönlichen Anwendungsbereich.
Sie können Ihre Hinweise über Verstöße auf verschiedenen Wegen melden:
Sie möchten Ihren Hinweis telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch abgeben? Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
Tel.: + 49 931 46 87 0 – 0
Email: info@volpert.de
Sie möchten Ihren Hinweis elektronisch abgeben?
https://zie.gl/er/hinweisgeber
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Externe Meldestellen sind Kanäle, die bei einer unabhängigen Stelle eingerichtet werden und an die sich Hinweisgeber wenden können. Die externe Meldestelle auf Ebene des Bundes wird als zentrale Anlaufstelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html